AGB‘s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Plaza Cubes GmbH, Hammer Straße 19,
40219 Düsseldorf, Deutschland, im Folgenden Plaza Cubes genannt.
1. Geltung / Leistungsumfang
Plaza Cubes räumt dem Kunden das Recht ein, Arbeitsplätze innerhalb des von Plaza
Cubes betriebenen Business-Centers zu nutzen sowie Serviceleistungen von Plaza
Cubes in Anspruch zu nehmen. Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder
Pachtverhältnis.
Plaza Cubes leistet vertragsgemäß und innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten,
sowie innerhalb des Vereinbarungsumfangs. Höhere Gewalt oder durch technische
Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.
2. Reservierung / Sicherheitsleistung / Wartelisteneintrag
Der Kunde hat die Möglichkeit im Onlinereservierungssystem von Plaza Cubes eine
Reservierung der Arbeitsplätze sowie Serviceleistungen für einen in der Zukunft
liegenden Zeitraum vorzunehmen.
Die Reservierung ist für beide Seiten verbindlich. Für die Reservierung ist eine
Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist abhängig vom Typ
der reservierten Serviceleistung und von der im Moment der Vornahme der
Reservierung gültigen Preisliste. Kommt es anschließend zum Vertragsschluss, so wird
die Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer mit dem Endpreis
verrechnet.
Der Kunde hat die Möglichkeit seine Reservierung vor Vertragsabschluss zu stornieren.
Eine Stornierung der Reservierung ist seitens des Kunden mit einer Stornogebühr i.H.v.
50% der Sicherheitsleistung inkl. Mehrwertsteuer verbunden, die Sicherheitsleistung
wird dem Kunden abzüglich der Stornogebühr zurückerstattet.
Ist der gewünschte Termin vollständig ausgebucht, so hat der Kunde die Möglichkeit sich
in die Warteliste von Plaza Cubes eintragen zu lassen. Im Fall einer Absage eines
anderen Kunden wird der Kunde auf der Warteliste durch Plaza Cubes kontaktiert. Der
Wartelisteneintrag ist unverbindlich.
3. Vertragsabschluss / Sicherheitsleistung/ Zahlung, Nichtzahlung des
Entgeltes / Pfandrecht
Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterschrift des Vertragsformulars zustande.
Der Kunde zahlt eine Sicherheitsleistung von 1 Bruttoservicevergütung. Die
Sicherheitsleistung ist bis zum Beginn des Büroservicevertrages fällig. Ein Anspruch auf
Serviceleistungen bzw. Einzug in die Büroräume entsteht erst nach dem
Zahlungseingang. Die Sicherheitsleistung haftet für alle Ansprüche von Plaza Cubes
gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Die Servicevergütung ist vor der ersten Nutzung der Arbeitsplätze und vor
Inanspruchnahme der Serviceleistungen in voller Höhe zu zahlen, danach (im Falle
einer automatischen Vertragsverlängerung gem. §7) monatlich bis zum Monatsersten im
Voraus und ohne Abzüge. Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Anlage festgelegt.
Die Servicevergütung ist unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den
Zahlungseingang an. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von Plaza
Cubes nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit
oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Im Fall einer Rückbelastung (Mangeldeckung, Widerspruch, etc.) der eingezogenen
Entgelte wird ein Pauschalbetrag von € 36,00 zzgl. Bankgebühren berechnet.
Plaza Cubes berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Bei
Zahlungsverzögerungen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5 pro
Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt
unberührt. Anfallende Kosten des Mahnverfahrens sowie für die Inanspruchnahme eines
Inkassounternehmens trägt der Kunde. Darüber hinaus wird Plaza Cubes von ihrem
Pfandrecht an pfändbaren Gegenständen in den Büroräumen Gebrauch machen.
4. Rechte und Pflichten / Renovierungsgebühr
Plaza Cubes verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit in
jeder Hinsicht. Informationen werden nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an
Dritte weitergegeben.
Plaza Cubes ist nicht verpflichtet Einschreiben, Bestellungen und Rechnungen etc.
anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten
für Plaza Cubes ergeben.
Der Kunde verpflichtet sich alle die ihm von Plaza Cubes zur Nutzung/Mitbenutzung zur
Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen, Schlüssel und Geräte pfleglich zu
behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb erforderlichen Versicherungen,
insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung, abzuschließen sowie diese für die
Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und Plaza Cubes
auf Verlangen nachzuweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von Plaza Cubes, zu denen er Plaza
Cubes beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch
ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.
Die Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikations- sowie Interneteinrichtungen
von Plaza Cubes dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder
anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu
ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden. Plaza
Cubes ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von ihr in Namen und im Auftrag
des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall
einer Inanspruchnahme von Plaza Cubes in zivil-, strafrechtlicher sowie
ordnungsbehördlicher Hinsicht sind der Kunde sowie deren Personal und Mitarbeiter zu
vollem Schadensersatz verpflichtet.
Verderbliche, schädliche, gefährliche Materialien oder Materialien, die ein Gewicht über
5 kg, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben,
dürfen nicht an die Adresse von Plaza Cubes geliefert werden. Plaza Cubes ist nicht zur
Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vorbezeichneten Art verpflichtet.
Plaza Cubes ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe,
Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche Plaza Cubes im Auftrag
des Kunden bearbeitet hat, oder welche Plaza Cubes aufgrund des Servicevertrages mit
dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat Plaza Cubes von jeder
Inanspruchnahme freizustellen.
Spätestens am Tag der Beendigung der Vertragslaufzeit übergibt der Kunde die
Büroräume in demselben Zustand wie bei der Übernahme. Bei Vertragsende hat der
Kunde die Arbeitsplätze am letzten Vertragstag zu verlassen. Sind nach Verlassen der
Arbeitsplätze durch den Kunden Arbeiten zur Wiederherstellung des
Ursprungszustandes notwendig, die über eine Grundreinigung hinausgehen, so werden
diese ausschließlich durch Plaza Cubes-Fachfirmen durchgeführt und dem Kunden
gesondert in Rechnung gestellt, wenn deren Notwendigkeit auf das Verhalten des
Kunden oder seiner Gehilfen zurückzuführen ist.
Beim Auszug des Kunden, oder wenn der Kunde auf seinen Wunsch hin andere
Arbeitsplätze innerhalb des Business-Centers nutzt, wird eine Gebühr für Renovierung
zur Begleichung von anfallenden Kosten für die Reinigung und Überprüfung sowie zur
Versetzung der Arbeitsplätze in den ordentlichen Zustand berechnet. Die Gebühr beträgt
20 Euro pro Quadratmeter. Bei Kunden, die einen Dedicated Desk nutzen, gilt ein
Arbeitsplatz als 8 Quadratmeter. Plaza Cubes behält sich das Recht vor, zusätzliche
angemessene Gebühren für Reparaturen, die über die übliche Abnutzung hinausgehend
erforderlich sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Dem Kunden ist nach Vertragsende die Nutzung der Geschäftsadresse und ihrer
Bestandteile untersagt. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, ist er in Höhe der vertraglich
vereinbarten Vergütung solange zum Schadensersatz verpflichtet, bis die
Inanspruchnahme endet.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Plaza Cubes-Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit
und sechs Monate nach Vertragsende abzuwerben. Andernfalls verpflichtet sich der
Kunde zur Zahlung einer Abwerbegebühr an Plaza Cubes in Höhe des dreifachen
Brutto-Monatsgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters.
5. Benutzung der Arbeitsplätze / bauliche Änderungen durch den
Kunden / Werbemaßnahmen
Die Arbeitsplätze dürfen nur als Büroplätze bzw. Büroräume und nur zu gewerblichen
Zwecken benutzt werden. Die Unterviermietung bzw. eine sonstige
Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung von Plaza Cubes
erfolgen. Das Halten von Haustieren in den Büroräumen ist untersagt. Der Kunde hat
jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt,
insbesondere Lärm und Geruch, hier ausdrücklich Zigaretten- und Zigarrengeruch.
Bricht der Kunde das Rauchverbot, so hat er in jedem Fall eine Strafe i.H.v. € 99,00 an
Plaza Cubes zu zahlen. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Rauchen entstehen, insbesondere zahlt er die
Feuerwehreinsatzgebühr. Der Kunde erhält pro Arbeitsplatz einen Büroschlüssel sowie
eine Zutrittskarte/Chip; zusätzliche Schlüssel/Karten/Chips laut Preisliste. Bei Verlust
eines Schließmittels ist ein Erstattungsbetrag in Höhe von € 250,00 je verlorenes
Schließmittel zu zahlen.
Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten,
Installationen etc. ohne schriftliche Einwilligung der Plaza Cubes vornehmen. Des
Weiteren darf der Kunde keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher
oder ähnliches, sowie keine Vervielfältigungsgeräte in den Büroräumen anschließen. Er
haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen
Änderungen entstehen.
Maßnahmen zur Verbesserung des Mietobjektes und des Gesamtobjektes oder
Energiesparmaßnahmen dürfen vom Eigentümer vorgenommen werden. Der Plaza
Cubes-Kunde wird aus den sich hieraus evtl. ergebenden Beeinträchtigungen (Baulärm,
Bauschmutz) keine Rechte wie Schadensersatzansprüche oder Minderungen der
Servicevergütung geltend machen.
Namens- und Werbeschilder bzw. Plakate oder sonstige Werbemittel dürfen
ausschließlich an den hierzu von Plaza Cubes vorgesehenen Flächen angebracht
werden.
6. Organisatorisches
Plaza Cubes und/oder ein Beauftragter können die Arbeitsplätze zur Prüfung ihres
Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Ist der Servicevertrag
fristgerecht gekündigt, so darf Plaza Cubes und/oder ein Beauftragter die Arbeitsplätze
zusammen mit Interessenten während der Geschäftszeit betreten, wenn Plaza Cubes
das Betreten rechtzeitig ankündigt. Bei Ausfällen eines Managers/Empfangskraft bemüht
sich Plaza Cubes schnellstmöglich um eine Vertretung. In Ausnahmefällen kann es
jedoch vorkommen, dass die Bereitstellung einer Vertretungskraft kurzfristig nicht
möglich ist. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche gegen Plaza Cubes ableiten.
7. Vertragsdauer, automatische Vertragsverlängerung, Nicht-Gültigkeit
der Rabatte bei Vertragsverlängerung / Kündigungen / Verlassen des
Business-Centers durch Kunden / Stornierungsbedingungen
Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Die Dedicated-Office (private Büro) -Verträge
haben eine Laufzeit von 60 Kalendertagen und sind mit einer Frist von 60 Kalendertagen
zum Monatsende kündbar. Alle weiteren Verträge haben eine Laufzeit von 30
Kalendertagen und sind mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende kündbar.
Befristete Verträge können während der Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt
werden.
Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch
um die gleiche Laufzeit und zu den dann gültigen Tarifen.
Wurde beim Abschluss des Vertrages dem Kunden ein Rabatt gewährt, so gilt dieser
nicht mehr für die Vertragsverlängerung. Das Entgelt für die Zeit ab der
Vertragsverlängerung wird nach aktuellen Tarifen ohne Berücksichtigung von jeglichen
Rabatten berechnet.
Sollte der Kunde die Arbeitsplätze nach Vertragsende, bei Kündigung oder bei fristloser
Kündigung nicht termingerecht verlassen oder nicht in den Zustand vor der ersten
Nutzung zurückversetzen, so verpflichtet er sich an Plaza Cubes für jeden
angefangenen Kalendertag eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Die Höhe der
Nutzungsausfallentschädigung wird ermittelt, indem zuerst der Tagessatz des
Vertragstarifs errechnet wird. Von diesem Tagessatz sind als
Nutzungsausfallentschädigung 200% je angefangenen Kalendertag zu leisten. Eine
weitergehende Schadensersatzforderung seitens Plaza Cubes bleibt hiervon unberührt.
Verträge können von Plaza Cubes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gründe für eine fristlose Kündigung:
Mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die
Hausordnung, vertragswidriger Gebrauch der Büroräume, unbefugte Überlassung von
Räumen und Einrichtungen an Dritte, sitten-, straf- oder ordnungswidriger
Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes,
grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare
Vertragsverletzungen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn über
das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein
gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Massen abgelehnt wird.
Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach
Eingang der Kündigung den Arbeitsplatz zu verlassen, die dem Kunden gehörenden
Gegenstände hat der Kunde dabei mitzunehmen. Unterlässt der Kunde diese Pflicht
nach 3 Werktagen oder verweigert diese ausdrücklich schon früher, so ist Plaza Cubes
berechtigt den Arbeitsplatz anderweitig zu nutzen und diese Nutzung mit sämtlichen
verfügbaren Mitteln entsprechend vorzubereiten. Die ggf. dabei entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des Kunden. Plaza Cubes berechnet für eine fristlose Kündigung eine
Gebühr von € 55 und ist berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Business-Center und
den Büros zu untersagen. Ein Betreten zum Mitnehmen der dem Kunden gehörenden
Gegenstände ist erlaubt. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen
nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
Im Falle der fristlosen Kündigung durch Plaza Cubes werden bei Büroserviceverträgen
mit Befristung oder Mindestlaufzeit die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch
ausstehenden Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und
zahlbar. Bei Büroserviceverträgen ohne Befristung werden drei Monatsgebühren für
Schadenersatzforderungen festgesetzt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines
Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.
Tagesbuchungen, wie Tagescoworker, Meetingräume
oder private Büroräume sind bis 48 Stunden vor
Buchungsbeginn kostenfrei stornierbar. Danach wird
eine Ausfallpauschale von 100% berechnet.
8. Aufrechnung / Minderung
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener
Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist
ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen
zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden.
Ein Minderungsrecht der Servicevergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Nutzung des Internetzugangs über WLAN durch den
Kunden/Gefahren der WLAN-Nutzung/Haftungsbeschränkung/
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Plaza Cubes unterhält in seinem Objekt einen Internetzugang über WLAN. Plaza Cubes
gestattet dem Kunden für die gesamte Mietdauer eine Mitbenutzung des
WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des
WLANs zu gestatten.
Plaza Cubes gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Plaza Cubes ist jederzeit
berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer
zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken
oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder
wurde, soweit Plaza Cubes deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses
nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Plaza Cubes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den
Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B.
gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Kunde verpflichtet sich, seine
Zugangsdaten geheim zu halten. Plaza Cubes hat jederzeit das Recht, Zugangscodes
zu ändern.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des
WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Plaza Cubes weist ausdrücklich darauf
hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.)
bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an digitalen
Medien des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt
Plaza Cubes keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von Plaza Cubes und/
oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst
verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist
verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Der Kunde wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen
Inhalten nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder
verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde stellt Plaza Cubes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die
auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und/oder auf
einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch
auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und
Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er Plaza Cubes
auf diesen Umstand hin.
Die Nutzung von Internetseiten mit pornografischem Inhalt jeder Art ist dem Kunden
nicht gestattet.
10. Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter,
Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte
Schäden sind Plaza Cubes gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche
erlöschen, wenn sie im Falle der Ablehnung durch Plaza Cubes oder deren
Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend
gemacht werden.
Plaza Cubes haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens Plaza Cubes erleidet. Diese Haftung ist auf
einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von € 25.000 begrenzt. Eine Haftung für
mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Ausschluss oder die
Einschränkung von Ansprüchen gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung der Plaza Cubes oder seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen herrühren. Plaza Cubes haftet nicht für Unterbrechungen der
vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik,
Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet Plaza Cubes nicht für
Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die
Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen
sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des
Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die Plaza Cubes keinen
Einfluss hat. Insbesondere haftet Plaza Cubes nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen
Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und
Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf
beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte,
vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme
(Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig
verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-,
Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine
Unterlassung zurückzuführen sind.
Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume einbringt, können nach geltendem
Versicherungsrecht nicht durch Plaza Cubes versichert werden. Für Verlust oder
Beschädigung haftet der Kunde selbst.
Der Kunde unterliegt der Verpflichtung, einen Schaden, für den er Plaza Cubes
ersatzpflichtig machen will, Plaza Cubes unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich
anzuzeigen.
11. Änderungen der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes
Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen
oder in anderen, für die Vertragsverhältnisse wichtigen Zusammenhängen, hat der
Kunde Plaza Cubes unverzüglich anzuzeigen.
Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens von einem Einzelunternehmen
oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt davon die
persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag unberührt. Es
ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen, nach der die Kapitalgesellschaft dem
bestehenden Vertrag auf Kundenseite beitritt.
Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es,
wegen des Überganges dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger, einer vorherigen
Vereinbarung mit Plaza Cubes. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht
nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt Plaza Cubes die persönliche Haftung
des Kunden bestehen.
12. Preisvorbehalt
Ändern sich Mieten, Nebenkosten, Gehälter und sonstige Kosten, so ist Plaza Cubes
berechtigt, eine an die Teuerungsrate angepasste, angemessene Preisänderung der
Zusatzleistungen vorzunehmen, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss.
13. Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn Plaza Cubes diese schriftlich
bestätigt hat. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung,
die bei verständiger Würdigung des Vertrages dem Willen der Vertragspartner am
nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung,
so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie für die Frage des
Bestehens dieses Vertrages ist der Geschäftssitz von Plaza Cubes. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland und die deutschsprachige Version des Vertrages.

ADRESSE

Hammer Straße 19

40219 Düsseldorf

RECHTLICHES

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